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   LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2002 - L 3 P 10/02   

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https://dejure.org/2002,23932
LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2002 - L 3 P 10/02 (https://dejure.org/2002,23932)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12.11.2002 - L 3 P 10/02 (https://dejure.org/2002,23932)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12. November 2002 - L 3 P 10/02 (https://dejure.org/2002,23932)
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  • BSG, 26.11.1998 - B 3 P 20/97 R

    Pflegeversicherung - Kind - Ermittlung - Mehrbedarf - Berücksichtigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2002 - L 3 P 10/02
    Maßnahmen, der Behandlungspflege sind daher nach der ständigen Rechtsprechung des BSG im Rahmen der Sozialen Pflegeversicherung nur dann als Grundpflegeaufwand gemäß § 15 Abs. 3 zu berücksichtigen, wenn sie mit einer der in § 14 Abs. 3 SGB XI abschließend aufgezählten Verrichtungen untrennbar verbunden sind oder mit ihr jedenfalls objektiv notwendig in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang stehen (BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 9; SozR 3-3300 § 14 Nr. 11).
  • BSG, 27.08.1998 - B 10 KR 4/97 R

    Pflegeversicherung - Voraussetzung für die Berücksichtigung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2002 - L 3 P 10/02
    Es trifft zwar grundsätzlich zu, dass ein ständig erforderliches Anhalten des Kindes, aus Gesundheitsgründen notwendige Nahrungsmittel zu sich zu nehmen, als Hilfe bei der Aufnahme der Nahrung (§ 14 Abs. 4 Nr. 2) zu werten sein kann (BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 7; Senatsurteil vom 24.07.2002 - L 3 P 33/01 -, n.r.).
  • BSG, 19.02.1998 - B 3 P 5/97 R

    Pflegeversicherung - Abgrenzung - hauswirtschaftliche Versorgung - Grundpflege -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2002 - L 3 P 10/02
    Wie das BSG bereits entscheiden hat (SozR 3-3300 § 14 Nr. 3), zählt die gesamte Vorbereitung der Nahrungsaufnahme nicht zur Grundpflege (Hilfebedarf bei der Ernährung), sondern zur hauswirtschaftlichen Versorgung.
  • BSG, 29.04.1999 - B 3 P 13/98 R

    Pflegeversicherung - Mukoviszidose - Berücksichtigung von Maßnahmen zur Reinigung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2002 - L 3 P 10/02
    Maßnahmen, der Behandlungspflege sind daher nach der ständigen Rechtsprechung des BSG im Rahmen der Sozialen Pflegeversicherung nur dann als Grundpflegeaufwand gemäß § 15 Abs. 3 zu berücksichtigen, wenn sie mit einer der in § 14 Abs. 3 SGB XI abschließend aufgezählten Verrichtungen untrennbar verbunden sind oder mit ihr jedenfalls objektiv notwendig in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang stehen (BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 9; SozR 3-3300 § 14 Nr. 11).
  • BSG, 24.06.1998 - B 3 P 1/97 R

    Pflegeversicherung - Ermittlung - Hilfebedarf - zwei Kinder -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2002 - L 3 P 10/02
    Hiermit hat der Gesetzgeber eine "Eingangsschwelle" in Form eines Mindestpflegebedarfs festgelegt, die verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 4).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.07.2002 - L 3 P 33/01

    Arzt; Arztbesuch; Behandlungspflege; Besuch; Blutzuckermessung; Diabetes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2002 - L 3 P 10/02
    Es trifft zwar grundsätzlich zu, dass ein ständig erforderliches Anhalten des Kindes, aus Gesundheitsgründen notwendige Nahrungsmittel zu sich zu nehmen, als Hilfe bei der Aufnahme der Nahrung (§ 14 Abs. 4 Nr. 2) zu werten sein kann (BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 7; Senatsurteil vom 24.07.2002 - L 3 P 33/01 -, n.r.).
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